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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 42
  • Abstimmung: 6
  • Datum:
  • ID: 020-042-06

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 33 35 6 0 6
Bündnis 90/Die Grünen 106 4 0 0 8
CDU/CSU 173 1 0 0 23
Die Linke 0 31 0 0 8
FDP 88 0 0 0 4
Fraktionslos 3 0 0 0 1
SPD 187 9 1 0 7

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 3. Juni 2022

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 6

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (Bundeswehrsondervermögensgesetz - BwSVermG) Drs. 20/149 und 20/2090

Dokumente

  • Drucksache 20/1409 (lokale Kopie)
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    Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Bundeswehrsondervermögensgesetz

    Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht die Einrichtung eines Sondervermögens Bundeswehr in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro vor, um die sicherheitspolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen. Das Sondervermögen soll die Finanzierung von Großvorhaben zur Stärkung der Bundeswehr und der Bündnisfähigkeit gewährleisten.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Einrichtung eines Sondervermögens Bundeswehr
    • Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit
    • Finanzierung von bedeutsamen Ausrüstungsvorhaben
    • Zweckgebundene Verwendung der Mittel
    • Anrechnung der Ausgaben auf NATO-Ziel
  • Drucksache 20/2090 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses

    Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Errichtung eines Sondervermögens Bundeswehr. Kernpunkte und Ziele: Einrichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung der Bundeswehr, gesicherte Finanzierung von Vorhaben im Wirtschaftsplan, Anrechnung der Ausgaben auf NATO-Ziel, Verbesserung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit.