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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 42
  • Abstimmung: 5
  • Datum:
  • ID: 020-042-05

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 72 0 0 0 8
Bündnis 90/Die Grünen 0 112 0 0 6
CDU/CSU 0 175 0 0 22
Die Linke 0 32 0 0 7
FDP 0 88 0 0 4
Fraktionslos 2 1 0 0 1
SPD 0 198 0 0 6

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 3. Juni 2022

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 5

Änderungsantrag der Abgeordneten Peter Boehringer, Rüdiger Lucassen, Hannes Gnauck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung Drs. 20/1409, 20/2090 und 20/2126 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (Bundeswehrsondervermögensgesetz - BwSVermG)

Dokumente

  • Drucksache 20/1409 (lokale Kopie)
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    Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Bundeswehrsondervermögensgesetz

    Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht die Einrichtung eines Sondervermögens Bundeswehr in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro vor, um die sicherheitspolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen. Das Sondervermögen soll die Finanzierung von Großvorhaben zur Stärkung der Bundeswehr und der Bündnisfähigkeit gewährleisten.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Einrichtung eines Sondervermögens Bundeswehr
    • Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit
    • Finanzierung von bedeutsamen Ausrüstungsvorhaben
    • Zweckgebundene Verwendung der Mittel
    • Anrechnung der Ausgaben auf NATO-Ziel
  • Drucksache 20/2090 (lokale Kopie)
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    Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses

    Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Errichtung eines Sondervermögens Bundeswehr. Kernpunkte und Ziele: Einrichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung der Bundeswehr, gesicherte Finanzierung von Vorhaben im Wirtschaftsplan, Anrechnung der Ausgaben auf NATO-Ziel, Verbesserung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit.

  • Drucksache 20/2126 (lokale Kopie)
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    Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Sondervermögen Bundeswehr

    Dieser Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Sondervermögen Bundeswehr zielt auf eine verbesserte Kontrolle der Mittelverwendung und eine Vermeidung von Umgehungen der Schuldenbremse ab.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Änderung der Einnahmenregelungen des Sondervermögens.
    • Einführung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums.
    • Verhinderung der Kreditaufnahme am Kapitalmarkt.
    • Vermeidung von Umgehungen der Schuldenbremse.