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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 194
  • Abstimmung: 2
  • Datum:
  • ID: 020-194-02

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 62 0 0 14
BSW 0 10 0 0 0
Bündnis 90/Die Grünen 109 0 0 0 8
CDU/CSU 0 181 0 0 15
Die Linke 0 25 0 0 3
FDP 85 1 0 0 5
Fraktionslos 0 5 1 0 2
SPD 179 1 0 0 25

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 17. Oktober 2024

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 2

Gesetzesentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)

  • Drs. 20/11854, 20/12894 und 20/13407 -

Dokumente

  • Drucksache 20/11854 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Gesetzentwurf der Bundesregierung: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

    Dieser Gesetzentwurf zielt auf die Verbesserung der Versorgungsqualität in Krankenhäusern und die Reform der Vergütungsstrukturen ab. Kernpunkte sind die Einführung einer Vorhaltevergütung, die Konzentration von Leistungen in spezialisierten Kliniken, die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung und die Entbürokratisierung.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Einführung einer Vorhaltevergütung
    • Absenkung bestehender Fallpauschalen
    • Konzentration von Leistungen
    • Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität
    • Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung
    • Steigerung der Effizienz
    • Entbürokratisierung
  • Drucksache 20/12894 (lokale Kopie)
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    Bundesregierung: Unterrichtung – Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen

    Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und die Bundesregierung hat darauf Gegenäußerung verfasst. Der Entwurf zielt auf die Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und die Reform der Vergütungsstrukturen ab.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Anpassung der Eingangsformel des Gesetzes
    • Verbesserung der Sektorenübergreifenden Versorgung
    • Einführung der medizinisch-pflegerischen Versorgung
    • Änderung der Regelung zu Institutsambulanzen
    • Anpassung der Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen
    • Anpassung der Investitionskostenförderung
    • Anpassung der Finanzierungsmechanismen
    • Anpassung der Berichtspflichten
  • Drucksache 20/13407 (lokale Kopie)
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    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit

    Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Verbesserung der Krankenhausversorgung und die Ablehnung von Anträgen der AfD zu Geburtshilfe, Kurzzeitpflege, Frührehabilitation und Krankenhausreform sowie die Ablehnung eines Antrags der Gruppe BSW.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Krankenhausreformgesetzentwurf annehmen
    • Anträge der AfD ablehnen
    • Antrag der Gruppe BSW ablehnen
    • Behandlungsqualität verbessern
    • Flächendeckende Versorgung sicherstellen
    • Krankenhausstandorte erhalten