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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 194
  • Abstimmung: 1
  • Datum:
  • ID: 020-194-01

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 61 0 0 0 15
BSW 0 10 0 0 0
Bündnis 90/Die Grünen 0 109 0 0 8
CDU/CSU 182 0 0 0 14
Die Linke 0 25 0 0 3
FDP 0 86 1 0 4
Fraktionslos 4 1 0 0 3
SPD 0 181 0 0 24

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 17. Oktober 2024

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz)

  • Drs. 20/11752 und 20/13044 -

Dokumente

  • Drucksache 20/11752 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion: Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

    Dieser Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion strebt die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an. Die Begründung liegt in der Überlappung mit der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und den damit verbundenen Mehrbelastungen für deutsche Unternehmen.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Aufhebung des LkSG
    • Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen
    • Vorbereitung auf die europäische Lieferkettenrichtlinie
    • Entlastung der Unternehmen von bürokratischen Auflagen
  • Drucksache 20/13044 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales: Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt die Ablehnung des von der CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurfs zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Die Begründung liegt in der Annahme, dass die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeit (CSDDD) die Anforderungen des LkSG bereits übertrifft und eine Aufhebung zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen führen würde. Kernpunkte und Ziele: Aufhebung des LkSG, Entlastung der Unternehmen durch Reduzierung bürokratischer Auflagen, Fokus auf die kommende EU-Richtlinie (CSDDD).