Abstimmungsergebnis
Partei | Ja | Nein | Enthalten | Ungültig | Nicht Abgegeben |
---|---|---|---|---|---|
AfD | 61 | 0 | 0 | 0 | 15 |
BSW | 0 | 10 | 0 | 0 | 0 |
Bündnis 90/Die Grünen | 0 | 109 | 0 | 0 | 8 |
CDU/CSU | 182 | 0 | 0 | 0 | 14 |
Die Linke | 0 | 25 | 0 | 0 | 3 |
FDP | 0 | 86 | 1 | 0 | 4 |
Fraktionslos | 4 | 1 | 0 | 0 | 3 |
SPD | 0 | 181 | 0 | 0 | 24 |
Offizielle Dokumente zur Abstimmung
Weiterführendes Material
Vorschau
Deutscher Bundestag
- Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 17. Oktober 2024
Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz)
- Drs. 20/11752 und 20/13044 -
Dokumente
-
Drucksache 20/11752
(lokale Kopie)
Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion: Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Dieser Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion strebt die Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an. Die Begründung liegt in der Überlappung mit der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und den damit verbundenen Mehrbelastungen für deutsche Unternehmen.
Kernpunkte und Ziele:
- Aufhebung des LkSG
- Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen
- Vorbereitung auf die europäische Lieferkettenrichtlinie
- Entlastung der Unternehmen von bürokratischen Auflagen
-
Drucksache 20/13044
(lokale Kopie)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales: Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt die Ablehnung des von der CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurfs zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Die Begründung liegt in der Annahme, dass die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeit (CSDDD) die Anforderungen des LkSG bereits übertrifft und eine Aufhebung zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen führen würde. Kernpunkte und Ziele: Aufhebung des LkSG, Entlastung der Unternehmen durch Reduzierung bürokratischer Auflagen, Fokus auf die kommende EU-Richtlinie (CSDDD).