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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 182
  • Abstimmung: 1
  • Datum:
  • ID: 020-182-01

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 49 0 0 28
BSW 5 0 0 0 5
Bündnis 90/Die Grünen 106 0 0 0 10
CDU/CSU 0 115 0 0 80
Die Linke 20 0 0 0 8
FDP 71 0 0 0 20
Fraktionslos 1 5 0 0 2
SPD 178 0 0 0 28

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 5. Juli 2024

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Drs. 20/10861 und 20/12151

Dokumente

  • Drucksache 20/10861 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

    Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, Schwangere und Mitarbeiter von Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen vor Belästigungen zu schützen und die Datenlage zur Versorgungssicherheit zu verbessern.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Schutz von Schwangeren vor Belästigungen.
    • Schutz von Mitarbeitern von Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen vor Belästigungen.
    • Verbesserte Datenlage zur Versorgungssicherheit durch regionale Auswertungen der Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen.
    • Schaffung von bundeseinheitlichen Regelungen zum Umgang mit Gehsteigbelästigungen.
  • Drucksache 20/12151 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung

    Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Kernpunkte und Ziele: Klarstellung des ungehinderten Zugangs zu Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen, Verbot von Belästigungen und Behinderungen, Einführung von Bußgeldtatbeständen, Verbesserung der statistischen Erfassung der regionalen Versorgungslage.