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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 164
  • Abstimmung: 2
  • Datum:
  • ID: 020-164-02

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 50 0 0 27
BSW 0 7 0 0 3
Bündnis 90/Die Grünen 104 0 0 0 12
CDU/CSU 0 144 0 0 52
Die Linke 1 0 16 0 11
FDP 68 0 0 0 23
Fraktionslos 1 1 0 0 5
SPD 173 0 0 0 34

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 12. April 2024

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 2

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Drs. 20/10014 und 20/11017

Dokumente

  • Drucksache 20/10014 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

    Dieser Gesetzesentwurf schafft den Rechtsrahmen für den Aufbau einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur. Ziel ist ein schneller und kostengünstiger Hochlauf des Wasserstoffmarktes zur Dekarbonisierung der Wirtschaft, insbesondere in Sektoren mit hohen Treibhausgasemissionen.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Schaffung eines Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur
    • Schneller und kostengünstiger Hochlauf des Wasserstoffmarktes
    • Dekarbonisierung der Wirtschaft, insbesondere in emissionsintensiven Sektoren
    • Aufbau eines flächendeckenden Wasserstoffnetzes
    • Integration der Wasserstoffnetzentwicklungsplanung in die bestehenden Prozesse für Erdgas und Strom
    • Finanzierungsmodell für das Wasserstoff-Kernnetz mit staatlicher Absicherung
  • Drucksache 20/11017 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie empfiehlt die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Kernpunkte und Ziele: Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für nationale Wasserstoffinfrastruktur, effiziente Umstellung bestehender Leitungsinfrastrukturen, Aufbau eines Wasserstoffnetzes, Finanzierung über Netzentgelte mit Amortisationskonto und Bundessicherung, und Anpassungen aufgrund von Ausschussberatungen.