Abstimmungsergebnis
Partei | Ja | Nein | Enthalten | Ungültig | Nicht Abgegeben |
---|---|---|---|---|---|
AfD | 0 | 68 | 0 | 0 | 10 |
Bündnis 90/Die Grünen | 108 | 0 | 0 | 0 | 10 |
CDU/CSU | 0 | 172 | 0 | 0 | 24 |
FDP | 88 | 0 | 0 | 0 | 4 |
Fraktionslos | 1 | 34 | 0 | 0 | 9 |
SPD | 194 | 0 | 0 | 0 | 12 |
Offizielle Dokumente zur Abstimmung
Weiterführendes Material
Vorschau
Deutscher Bundestag
- Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 15. Dezember 2023
Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 2
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)
- Drucksachen 20/9500 und 20/9600 -
Dokumente
-
Drucksache 20/9500
(lokale Kopie)
Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Nachtragshaushaltsgesetz 2023
Dieser Gesetzesentwurf stellt einen Nachtrag zum Bundeshaushalt 2023 dar und beinhaltet Anpassungen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. Er beinhaltet Korrekturen aufgrund der Nichtigkeit der damaligen Zuweisungen an den Klima- und Transformationsfonds und Anpassungen weiterer Sondervermögen.
Kernpunkte und Ziele:
- Anpassung des Wirtschaftsplans des Klima- und Transformationsfonds (KTF)
- Anpassung des Wirtschaftsplans des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)
- Anpassung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens Aufbauhilfe 2021
- Sicherstellung der Finanzierung von Maßnahmen zur Abfederung der Energiekrise
- Anpassung der Kreditaufnahme im Bundeshaushalt
-
Drucksache 20/9600
(lokale Kopie)
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses
Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023. Kernpunkte und Ziele: Anpassung der Wirtschaftspläne des Klima- und Transformationsfonds, des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie und des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021„ aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021; Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der Flutkatastrophe 2021.