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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 141
  • Abstimmung: 1
  • Datum:
  • ID: 020-141-01

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 63 0 0 0 15
Bündnis 90/Die Grünen 99 0 0 0 18
CDU/CSU 179 0 0 0 18
Die Linke 0 31 0 0 7
FDP 85 0 0 0 7
Fraktionslos 4 0 1 0 1
SPD 191 0 0 0 15

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 30. November 2023

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1

Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Erbschaftsteuer - Privilegien bei Milliardenerbschaften streichen Drs. 20/7295 und 20/9562

Dokumente

  • Drucksache 20/7295 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Antrag der Fraktion DIE LINKE: Erbschaftsteuer reformieren

    Der Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert eine Reform der Erbschaftsteuer, um die Privilegien bei Milliardenerbschaften zu streichen. Derzeit werden Milliardenerbschaften deutlich geringer besteuert als kleinere Erbschaften.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Streichung von Erbschaftsteuervergünstigungen bei großen Unternehmenserbschaften
    • Ausweitung der Tilgungs- und Stundungsmöglichkeiten für Unternehmenserbschaften
    • Reduktion der Vermögensungleichheit
    • Gerechtere Besteuerung von Erbschaften
  • Drucksache 20/9562 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses: Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Erbschaftsteuer

    Der Finanzausschuss empfiehlt die Ablehnung eines Antrags der Fraktion DIE LINKE., der die Streichung von Erbschaftsteuervergünstigungen für große Unternehmenserbschaften fordert. Der Antrag zielte auf die Änderung von Paragrafen im Erbschaftsteuergesetz und die Ausweitung von Tilgungs- und Stundungsmöglichkeiten ab.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Streichung von Erbschaftsteuervergünstigungen bei großen Unternehmenserbschaften
    • Ausweitung der Tilgungs- und Stundungsmöglichkeiten im Bereich großer Unternehmenserbschaften