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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 138
  • Abstimmung: 1
  • Datum:
  • ID: 020-138-01

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 43 0 0 35
Bündnis 90/Die Grünen 101 0 0 0 16
CDU/CSU 0 96 0 0 101
Die Linke 8 4 0 0 26
FDP 80 0 0 0 12
Fraktionslos 1 1 0 0 4
SPD 168 0 0 0 38

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 17. November 2023

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten Drs. 20/8095 und 20/9354

Dokumente

  • Drucksache 20/8095 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Gesetzentwurf der Bundesregierung: Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik

    Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt auf die Erweiterung und Verbesserung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der deutschen Justiz ab. Er soll die Verfahrensabläufe effizienter, bürgerfreundlicher und ressourcenschonender gestalten.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Erweiterung der Möglichkeiten zum Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil- und Fachgerichtsverfahren.
    • Vereinfachung der Anordnung und Durchführung von Videoverhandlungen.
    • Einführung und Erprobung von vollvirtuellen Videoverhandlungen.
    • Anpassung der Regelungen zur vorläufigen Protokollaufzeichnung.
    • Schaffung einer virtuellen Rechtsantragstelle.
    • Modernisierung der Regelungen zur Barrierefreiheit.
    • Kostenersparnis für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.
  • Drucksache 20/9354 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

    Der Rechtsausschuss empfiehlt die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten. Kernpunkte und Ziele: Anpassung verfahrensrechtlicher Grundlagen, Vereinfachung der Videoverhandlungsanordnung, Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten, Verbesserung der Rechte der Verfahrensbeteiligten, Evaluierung der vollvirtuellen Videoverhandlungen.