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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 137
  • Abstimmung: 2
  • Datum:
  • ID: 020-137-02

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 62 0 0 16
Bündnis 90/Die Grünen 110 0 0 0 7
CDU/CSU 1 172 0 0 24
Die Linke 0 23 0 0 15
FDP 85 0 0 0 7
Fraktionslos 0 4 1 0 1
SPD 183 0 0 0 23

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 16. November 2023

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 2

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts Drs. 20/8626, 20/9042 und 20/9345

Dokumente

  • Drucksache 20/8626 (lokale Kopie)
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    Gesetzentwurf der Bundesregierung: Reform des Nachrichtendienstrechts (Erster Teil)

    Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung passt die Übermittlungsvorschriften des Nachrichtendienstrechts an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an. Die Änderungen sind aufgrund kurzfristiger Fristen bis Ende 2023 notwendig.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Anpassung der Übermittlungsregelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
    • Verbesserung der Eigensicherung der Nachrichtendienste
    • Berücksichtigung jüngerer Erkenntnisse zu Innentätern
    • Zukunftsfeste Ausgestaltung des Nachrichtendienstrechts (in einem zweiten Teil der Reform)
    • Effiziente und angemessene Umsetzung der notwendigen Änderungen
  • Drucksache 20/9042 (lokale Kopie)
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    Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung

    Der Bundesrat äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts. Die Stellungnahme beinhaltet Änderungsvorschläge und Ergänzungen zu verschiedenen Artikeln, insbesondere zu den Bestimmungen über die Übermittlung personenbezogener Daten und die Definition von besonders schweren Straftaten. Sie fordert eine Präzisierung der Schutzgüter und eine Erweiterung der Übermittlungsmöglichkeiten im Interesse der Gefahrenabwehr.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Anpassung der Definition von „besonders schweren Straftaten„
    • Erweiterung des Katalogs der geschützten Rechtsgüter
    • Ergänzung der Übermittlungsmöglichkeiten für bestimmte Fälle (z.B. Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerbern)
    • Klarstellung der Übermittlungsbefugnisse und -verbote
    • Verbesserung der Klarheit und Praktikabilität der gesetzlichen Regelungen
  • Drucksache 20/9345 (lokale Kopie)
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    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat

    Der Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat empfiehlt die Annahme zweier Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts und zur Änderung des BND-Gesetzes. Kernpunkte und Ziele: Anpassung der Übermittlungsvorschriften an das Bundesverfassungsgericht, Stärkung der Eigensicherung des Bundesnachrichtendienstes, Normenklärung der Übermittlungsregelungen, und Anpassung des Minderjährigenschutzes.