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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 132
  • Abstimmung: 1
  • Datum:
  • ID: 020-132-01

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 13 0 0 65
Bündnis 90/Die Grünen 102 0 0 0 15
CDU/CSU 0 66 0 0 131
Die Linke 0 1 20 0 17
FDP 66 0 0 0 26
Fraktionslos 1 2 0 0 3
SPD 136 0 0 0 70

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 20. Oktober 2023

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - 2. Beratung Drs. 20/8293, 20/8678 und 20/8896

Dokumente

  • Drucksache 20/8293 (lokale Kopie)
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    Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

    Dieser Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Straßenverkehrsrecht an die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung anzupassen und Ländern und Kommunen mehr Entscheidungsspielräume zu geben. Er erweitert die bestehenden Ermächtigungen des Verordnungsgebers, um die Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden zu ergänzen.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Anpassung des Straßenverkehrsrechts an Klima-, Umwelt- und Gesundheitsziele
    • Erweiterung der Entscheidungsspielräume für Länder und Kommunen
    • Ergänzung der bestehenden Ermächtigungen des Verordnungsgebers
    • Berücksichtigung von Umwelt-, Gesundheits- und städtebaulichen Aspekten bei Verkehrsregelungen
    • Klarstellung des Antragsrechts von Gemeinden
  • Drucksache 20/8678 (lokale Kopie)
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    Bundesregierung: Stellungnahme und Gegenäußerung zum Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

    Der Bundesrat hat Stellung zu dem Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes genommen und die Bundesregierung hat darauf geantwortet. Die Stellungnahme des Bundesrates beinhaltet Vorschläge zu Änderungen in Bezug auf Bewohnerparken, Vision Zero, die Berücksichtigung der Verkehrssicherheit bei städtebaulichen Maßnahmen und die Berücksichtigung sozialer Kriterien bei Gebührenordnungen für Anwohnerparken. Die Bundesregierung hat die meisten Vorschläge abgelehnt.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Erweiterung des Bewohnerparkens auf Unternehmen, Institutionen und soziale Einrichtungen in Quartieren mit Parkraummangel.
    • Verankerung von „Vision Zero“ im Straßenverkehrsgesetz.
    • Klärung der Priorisierung der Verkehrssicherheit bei städtebaulichen Maßnahmen.
    • Berücksichtigung sozialer Kriterien bei Gebühren für Anwohnerparken.
    • Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes an digitale Parkraummanagement-Systeme.
  • Drucksache 20/8896 (lokale Kopie)
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    Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses

    Der Verkehrsausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Kernpunkte und Ziele: Erweiterung der Ermächtigungsgrundlagen für verkehrsrechtliche Vorschriften, Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung, Erweiterung kommunaler Entscheidungsspielräume. Eine Entschließung zu weiteren Maßnahmen (Evaluation des Straßenverkehrsrechts, Digitalisierung, Anwohnerparken, Vision Zero) wird ebenfalls empfohlen.