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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 115
  • Abstimmung: 2
  • Datum:
  • ID: 020-115-02

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 7 63 1 0 7
Bündnis 90/Die Grünen 67 35 7 0 9
CDU/CSU 3 180 2 0 12
Die Linke 28 7 2 0 2
FDP 53 27 1 0 11
Fraktionslos 2 2 1 0 1
SPD 126 61 6 0 13

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 6. Juli 2023

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 2

Zusammengeführte Gesetzentwürfe der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und weiterer Abgeordneter Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe sowie der Abgeordneten Renate Künast und weiterer Abgeordneter Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze mit dem neuen Titel: Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung sowie zur Änderung weiterer Gesetze Drs. 20/2332, 20/2293 und 20/7624

Dokumente

  • Drucksache 20/2332 (lokale Kopie)
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    Gesetzentwurf mehrerer Abgeordneter: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe

    Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Recht auf einen selbstbestimmten Tod zu gewährleisten und die Hilfe zur Selbsttötung zu regeln. Er soll den vom Bundesverfassungsgericht dargelegten Normierungsspielraum nutzen und Menschen, die ernsthaft sterben möchten, einen klaren Rechtsrahmen bieten. Die Regelung der Suizidhilfe soll straffrei ermöglicht werden.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Recht auf Hilfe zur Selbsttötung
    • Recht auf Beratung zu Fragen der Suizidhilfe
    • Regelung der ärztlichen Verschreibung von Arzneimitteln zur Selbsttötung
    • Einrichtung von Beratungsstellen
    • Evaluation der Wirksamkeit des Gesetzes
  • Drucksache 20/2293 (lokale Kopie)
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    Gesetzentwurf der Abgeordneten Künast et al. zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben

    Dieser Gesetzentwurf regelt den Zugang zu Betäubungsmitteln für Suizidwillige, differenziert nach medizinischer Notlage und anderen Gründen. Er beinhaltet Verfahren zur Sicherstellung der Autonomie, Schutz vor Missbrauch und Regulierung von Sterbehilfevereinen.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Sichere Hilfestellung bei Selbsttötung
    • Differenzierte Regelung nach medizinischer Notlage und anderen Gründen
    • Sicherstellung der Autonomie bei der Entscheidungsfindung
    • Schutz vor Missbrauch
    • Regulierung von Sterbehilfevereinen
  • Drucksache 20/7624 (lokale Kopie)
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    Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

    Der Rechtsausschuss empfiehlt die Annahme von vier Gesetzesvorlagen zur Regelung der Suizidhilfe. Kernpunkte und Ziele: Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung, Regelung der Suizidhilfe, Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben, Stärkung der Suizidprävention.