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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 113
  • Abstimmung: 3
  • Datum:
  • ID: 020-113-03

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 1 52 0 0 25
Bündnis 90/Die Grünen 102 1 1 0 14
CDU/CSU 139 0 0 0 58
Die Linke 0 25 0 0 14
FDP 72 0 0 0 20
Fraktionslos 0 1 1 0 4
SPD 173 1 0 0 32

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 23. Juni 2023

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 3

Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA) Drs. 20/7075 und 20/7390

Dokumente

  • Drucksache 20/7075 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA

    Der Bundestag soll der Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA) zustimmen. Der Antrag begründet dies mit der anhaltenden Instabilität und dem Konfliktpotential des Landes.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Zustimmung zur Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA bis Juni 2024.
    • Unterstützung der Ausbildung bosnischer Streitkräfte.
    • Beitrag zur Einhaltung des Dayton-Friedensabkommens.
    • Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds.
    • Einsatz von bis zu 50 deutschen Soldatinnen und Soldaten.
    • Finanzielle Mittel von ca. 9,1 Millionen Euro.
  • Drucksache 20/7390 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses

    Der Ausschuss empfiehlt die Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina bis Juni 2024.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Fortsetzung der EUFOR ALTHEA-Mission bis 30. Juni 2024 mit bis zu 50 deutschen Soldaten.
    • Unterstützung der Ausbildung bosnischer Streitkräfte.
    • Beitrag zur Einhaltung des Dayton-Abkommens.
    • Schaffung eines sicheren Umfelds.
    • Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben.