Abstimmungsergebnis
Partei | Ja | Nein | Enthalten | Ungültig | Nicht Abgegeben |
---|---|---|---|---|---|
AfD | 1 | 52 | 0 | 0 | 25 |
Bündnis 90/Die Grünen | 102 | 1 | 1 | 0 | 14 |
CDU/CSU | 139 | 0 | 0 | 0 | 58 |
Die Linke | 0 | 25 | 0 | 0 | 14 |
FDP | 72 | 0 | 0 | 0 | 20 |
Fraktionslos | 0 | 1 | 1 | 0 | 4 |
SPD | 173 | 1 | 0 | 0 | 32 |
Offizielle Dokumente zur Abstimmung
Weiterführendes Material
Vorschau
Deutscher Bundestag
- Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 23. Juni 2023
Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 3
Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA) Drs. 20/7075 und 20/7390
Dokumente
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Drucksache 20/7075
(lokale Kopie)
Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA
Der Bundestag soll der Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (EUFOR ALTHEA) zustimmen. Der Antrag begründet dies mit der anhaltenden Instabilität und dem Konfliktpotential des Landes.
Kernpunkte und Ziele:
- Zustimmung zur Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA bis Juni 2024.
- Unterstützung der Ausbildung bosnischer Streitkräfte.
- Beitrag zur Einhaltung des Dayton-Friedensabkommens.
- Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds.
- Einsatz von bis zu 50 deutschen Soldatinnen und Soldaten.
- Finanzielle Mittel von ca. 9,1 Millionen Euro.
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Drucksache 20/7390
(lokale Kopie)
Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses
Der Ausschuss empfiehlt die Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina bis Juni 2024.
Kernpunkte und Ziele:
- Fortsetzung der EUFOR ALTHEA-Mission bis 30. Juni 2024 mit bis zu 50 deutschen Soldaten.
- Unterstützung der Ausbildung bosnischer Streitkräfte.
- Beitrag zur Einhaltung des Dayton-Abkommens.
- Schaffung eines sicheren Umfelds.
- Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben.