Abstimmungsergebnis
Partei | Ja | Nein | Enthalten | Ungültig | Nicht Abgegeben |
---|---|---|---|---|---|
AfD | 0 | 70 | 0 | 0 | 8 |
Bündnis 90/Die Grünen | 106 | 0 | 0 | 0 | 12 |
CDU/CSU | 187 | 0 | 0 | 0 | 10 |
Die Linke | 0 | 37 | 0 | 0 | 2 |
FDP | 81 | 0 | 0 | 0 | 11 |
Fraktionslos | 0 | 4 | 0 | 0 | 2 |
SPD | 193 | 0 | 0 | 0 | 13 |
Offizielle Dokumente zur Abstimmung
Weiterführendes Material
Vorschau
Deutscher Bundestag
- Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 15. Juni 2023
Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 3
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments Drs. 20/6821 und 20/7250
Dokumente
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Drucksache 20/6821
(lokale Kopie)
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Zustimmung zum Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates
Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt auf die Zustimmung zum Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 ab, welcher den Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments ändert. Der Bundesrat hat bereits zugestimmt.
Kernpunkte und Ziele:
- Zustimmung zum Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates.
- Umsetzung der EU-Wahlrechtsreform in deutsches Recht.
- Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben.
- Keine zusätzlichen Haushaltsausgaben.
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Drucksache 20/7250
(lokale Kopie)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Der Bericht empfiehlt die Annahme eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union zur Änderung des Direktwahlakts und erklärt einen weiteren Gesetzentwurf für erledigt.
Kernpunkte und Ziele:
- Zustimmung zum Beschluss des Rates der Europäischen Union
- Änderung des Direktwahlaktes
- Erledigung eines weiteren Gesetzentwurfs