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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 101
  • Abstimmung: 3
  • Datum:
  • ID: 020-101-03

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 60 0 0 0 18
Bündnis 90/Die Grünen 0 109 0 0 9
CDU/CSU 1 153 0 0 43
Die Linke 0 32 0 0 7
FDP 0 75 0 0 17
Fraktionslos 3 1 0 0 2
SPD 0 181 0 0 24

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 28. April 2023

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 3

Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes Drs. 20/6189 und 20/6573

Dokumente

  • Drucksache 20/6189 (lokale Kopie)
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    Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion: 20. Änderung des Atomgesetzes

    Der Antrag der AfD-Fraktion zielt auf eine Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke über April 2023 hinaus ab, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten. Dies soll durch die Aufhebung von Laufzeitbeschränkungen und Strommengenbegrenzungen erreicht werden.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke
    • Aufhebung von Laufzeitbeschränkungen
    • Beseitigung von Strommengenbegrenzungen
    • Sicherung der Energieversorgung
    • Vermeidung von Energieknappheit und Preissteigerungen
  • Drucksache 20/6573 (lokale Kopie)
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    Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestagsausschusses

    Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion zur Änderung des Atomgesetzes. Kernpunkte und Ziele: Aufhebung der Laufzeitbeschränkung für Kernkraftwerke, Abschaffung der Strommengenbegrenzung, unbefristeter Weiterbetrieb.