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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 97
  • Abstimmung: 2
  • Datum:
  • ID: 020-097-02

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 65 0 0 13
Bündnis 90/Die Grünen 110 0 0 0 8
CDU/CSU 0 171 0 0 26
Die Linke 0 33 0 0 6
FDP 79 0 0 0 12
Fraktionslos 1 3 0 0 2
SPD 191 0 0 0 14

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 20. April 2023

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 2

Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Drs. 20/5993 und 20/6455

Dokumente

  • Drucksache 20/5993 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

    Dieser Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Energiesicherungsgesetz und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu ändern, um die Energieversorgungssicherheit in Krisensituationen zu gewährleisten. Er ermöglicht die schnelle Übertragung von Vermögensgegenständen im Krisenfall und passt die fusionskontrollrechtlichen Bestimmungen an.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Erweiterung des Energiesicherungsgesetzes um die Möglichkeit der Übertragung von Vermögensgegenständen zur Sicherung der Energieversorgung.
    • Anpassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, um fusionskontrollfreie Übertragungen zu ermöglichen.
    • Gewährleistung schneller Handlungsfähigkeit in Krisensituationen.
    • Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit.
  • Drucksache 20/6455 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie empfiehlt die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Ermöglichung der Übertragung von Vermögensgegenständen von Unternehmen unter Treuhandverwaltung aus Gründen der Versorgungssicherheit.
    • Anpassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Ermöglichung fusionskontrollfreier Übertragungen.
    • Sicherung der Versorgungssicherheit im Energiesektor.