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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 95
  • Abstimmung: 2
  • Datum:
  • ID: 020-095-02

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 63 0 0 0 15
Bündnis 90/Die Grünen 0 103 0 0 15
CDU/CSU 180 0 0 0 17
Die Linke 0 28 0 0 11
FDP 0 78 1 0 12
Fraktionslos 4 1 0 0 1
SPD 0 187 0 0 18

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 31. März 2023

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 2

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes Drs. 20/5994, 20/6216 und 20/6219

Dokumente

  • Drucksache 20/5994 (lokale Kopie)
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    Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

    Dieser Gesetzesentwurf zielt auf die Erweiterung der Prüfbehörde für die Strom- und Gaspreisbremse um juristische Personen des Privatrechts ab. Dies soll die Effizienz des Gesetzesvollzugs verbessern und den zeitkritischen Ablauf unterstützen.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Erweiterung des Kreises der Personen/Institutionen, die die Aufgaben der Prüfbehörde wahrnehmen können.
    • Verstärkung des externen Sachverstands.
    • Effizientere und schnellere Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse.
    • Haushaltsausgaben von voraussichtlich 22 bis 25 Millionen Euro bis 2025.
    • Keine neuen Ausgaben für Länder und Kommunen.
  • Drucksache 20/6216 (lokale Kopie)
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    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie

    Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes. Kernpunkte und Ziele: Erweiterung des Kreises der Prüfbehörden um juristische Personen des Privatrechts; Verlängerung der Erklärungsfristen gegenüber den Prüfbehörden; Keine neuen Kosten für Bürger und Wirtschaft; geschätzte Kosten von 22 bis 25 Millionen Euro für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

  • Drucksache 20/6219 (lokale Kopie)
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    Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion

    Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Laufzeiten der drei noch aktiven Atomkraftwerke zu verlängern und den Rückbau der drei stillgelegten Atomkraftwerke zu stoppen, um die Energieversorgung zu sichern. Kernpunkte und Ziele: Verlängerung der Laufzeiten der drei noch aktiven Atomkraftwerke bis Ende 2024, Stopp des Rückbaus der drei stillgelegten Atomkraftwerke, Evaluierung der Energiekrise und deren Auswirkungen auf die Energieversorgung und Netzstabilität.