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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 95
  • Abstimmung: 1
  • Datum:
  • ID: 020-095-01

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 1 0 62 0 15
Bündnis 90/Die Grünen 0 104 0 0 14
CDU/CSU 178 0 0 0 19
Die Linke 0 27 0 0 12
FDP 0 78 0 0 13
Fraktionslos 1 1 2 0 2
SPD 0 181 0 0 24

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 31. März 2023

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1

Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes

  • Drucksachen 20/5994, 20/6216, und 20/6220 -

Dokumente

  • Drucksache 20/5994 (lokale Kopie)
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    Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

    Dieser Gesetzesentwurf zielt auf die Erweiterung der Prüfbehörde für die Strom- und Gaspreisbremse um juristische Personen des Privatrechts ab. Dies soll die Effizienz des Gesetzesvollzugs verbessern und den zeitkritischen Ablauf unterstützen.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Erweiterung des Kreises der Personen/Institutionen, die die Aufgaben der Prüfbehörde wahrnehmen können.
    • Verstärkung des externen Sachverstands.
    • Effizientere und schnellere Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse.
    • Haushaltsausgaben von voraussichtlich 22 bis 25 Millionen Euro bis 2025.
    • Keine neuen Ausgaben für Länder und Kommunen.
  • Drucksache 20/6216 (lokale Kopie)
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    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie

    Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes. Kernpunkte und Ziele: Erweiterung des Kreises der Prüfbehörden um juristische Personen des Privatrechts; Verlängerung der Erklärungsfristen gegenüber den Prüfbehörden; Keine neuen Kosten für Bürger und Wirtschaft; geschätzte Kosten von 22 bis 25 Millionen Euro für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

  • Drucksache 20/6220 (lokale Kopie)
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    Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion

    Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion streicht die Erlösabschöpfung für Energieunternehmen aus den Strom- und Wärmepreisbremsegesetzen. Dies soll Investitionen in erneuerbare Energien fördern und Planungssicherheit schaffen.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Streichung der Erlösabschöpfung
    • Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien
    • Schaffung von Planungssicherheit