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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 92
  • Abstimmung: 1
  • Datum:
  • ID: 020-092-01

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 3 41 21 0 13
Bündnis 90/Die Grünen 112 0 0 0 6
CDU/CSU 0 184 0 0 13
Die Linke 0 31 0 0 8
FDP 87 0 0 0 5
Fraktionslos 1 3 1 0 1
SPD 196 2 1 0 6

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 17. März 2023

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1

Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Drs. 20/5370 und 20/6015

Dokumente

  • Drucksache 20/5370 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

    Dieser Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Größe des Bundestages auf 598 Abgeordnete zu begrenzen und das Wahlsystem zu reformieren. Die steigende Zahl der Abgeordneten durch Überhangmandate soll reduziert werden. Die Verhältniswahl soll gestärkt, die Funktionsfähigkeit des Parlaments verbessert und die politische Akzeptanz erhöht werden.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Begrenzung der Abgeordnetenzahl auf 598
    • Stärkung des Verhältniswahlrechts
    • Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Bundestages
    • Erhöhung der politischen Akzeptanz
    • Beibehaltung der Wahlkreiseinteilung
    • Abschaffung von Ausgleichsmandaten
  • Drucksache 20/6015 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat

    Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt die Annahme eines geänderten Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, welcher die Anzahl der Abgeordneten auf 630 festlegt und Überhangmandate abschafft. Zusätzlich werden Anträge zur Wahlrechtsreform (CDU/CSU), zur Einführung eines Wahlrechts für Ausländer*innen und zur Senkung des Wahlalters (DIE LINKE) abgelehnt.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Änderung des Bundeswahlgesetzes
    • Festlegung der Abgeordnetenzahl auf 630
    • Abschaffung von Überhangmandaten
    • Ablehnung weiterer Wahlrechtsanträge