Abstimmungsergebnis
Partei | Ja | Nein | Enthalten | Ungültig | Nicht Abgegeben |
---|---|---|---|---|---|
AfD | 1 | 0 | 68 | 0 | 9 |
Bündnis 90/Die Grünen | 105 | 0 | 0 | 0 | 13 |
CDU/CSU | 0 | 186 | 0 | 0 | 11 |
Die Linke | 0 | 0 | 31 | 0 | 8 |
FDP | 86 | 0 | 0 | 0 | 6 |
Fraktionslos | 1 | 1 | 2 | 0 | 2 |
SPD | 180 | 0 | 0 | 0 | 25 |
Offizielle Dokumente zur Abstimmung
Weiterführendes Material
Vorschau
Deutscher Bundestag
- Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 15. Dezember 2022
Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 2
Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen Drs. 20/4685 und 20/4915
Dokumente
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Drucksache 20/4685
(lokale Kopie)
Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Dieser Gesetzesentwurf zielt auf die Einführung einer Strompreisbremse und die Anpassung weiterer energierechtlicher Bestimmungen ab, um die Bevölkerung und Unternehmen vor den Folgen der stark gestiegenen Energiekosten zu schützen. Die Strompreisbremse soll bis April 2024 greifen.
Kernpunkte und Ziele:
- Einführung einer Strompreisbremse
- Entlastung von Stromverbrauchern
- Abschöpfung von Überschusserlösen der Stromerzeuger
- Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte
- Anpassung energierechtlicher Bestimmungen
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Drucksache 20/4915
(lokale Kopie)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs zur Einführung einer Strompreisbremse. Kernpunkte und Ziele: Einführung einer Strompreisbremse bis April 2024, Entlastung von Stromverbrauchern, Abschöpfung von Überschusserlösen der Stromerzeugung, Änderung energierechtlicher Bestimmungen.