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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 74
  • Abstimmung: 2
  • Datum:
  • ID: 020-074-02

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 64 0 0 14
Bündnis 90/Die Grünen 101 0 0 0 17
CDU/CSU 0 158 0 0 39
Die Linke 0 0 27 0 12
FDP 84 0 0 0 8
Fraktionslos 0 2 1 0 3
SPD 174 0 0 0 31

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 2. Dezember 2022

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 2

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) hier. Artikel 29 und 40 in der Ausschussfassung Drs. 20/3879, 20/4229 und 20/4729

Dokumente

  • Drucksache 20/3879 (lokale Kopie)
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    Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)

    Der Gesetzesentwurf zielt auf die Anpassung des deutschen Steuerrechts in verschiedenen Bereichen ab, darunter Digitalisierung, Verfahrensvereinfachung, Rechtssicherheit, Steuergerechtigkeit und Umsetzung des Koalitionsvertrages. Weitere Ziele sind die Anpassung an EU-Recht und Rechtsprechung sowie die Behebung von Rechtsunsicherheiten.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Schaffung eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen
    • Modernisierung des Abzugs beruflicher Aufwendungen in der häuslichen Wohnung
    • Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen
    • Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen
    • Abschaffung der Registerfälle
    • Anhebung des linearen AfA-Satzes für Wohngebäude
    • Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge ab 2023
    • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags
    • Anhebung des Ausbildungsfreibetrags
    • Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags
    • Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
    • Umsetzung weiterer EU-Vorgaben
  • Drucksache 20/4229 (lokale Kopie)
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    Bundesregierung: Unterrichtung – Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022

    Der Bundesrat hat zu dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 Stellung genommen und die Bundesregierung hat darauf geantwortet. Die Stellungnahme beinhaltet diverse Änderungsvorschläge und Anmerkungen zu verschiedenen Artikeln des Gesetzentwurfs.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Änderung der Arbeitszimmerpauschale
    • Vereinfachung der Rechnungsabgrenzung
    • Anpassung der Besteuerung von Mitunternehmeranteilen
    • Anpassung der Besteuerung von Photovoltaikanlagen
    • Klarstellung zur Steuerbefreiung von Sportvereinen
    • Anpassung der Besteuerung von Betriebshilfeleistungen
    • Anpassung der Besteuerung von Bruchteilgemeinschaften
    • Anpassung der Besteuerung von öffentlichen Einrichtungen
    • Änderung des Wohngeldgesetzes
  • Drucksache 20/4729 (lokale Kopie)
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    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022

    Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs. Kernpunkte und Ziele: Digitalisierung des Steuerrechts, Verfahrensvereinfachung, höhere Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit, Umsetzung des Koalitionsvertrags, Anpassung an EU-Recht und Rechtsprechung, redaktionelle und technische Anpassungen.