Abstimmungsergebnis
Partei | Ja | Nein | Enthalten | Ungültig | Nicht Abgegeben |
---|---|---|---|---|---|
AfD | 0 | 3 | 66 | 0 | 9 |
Bündnis 90/Die Grünen | 105 | 0 | 0 | 0 | 13 |
CDU/CSU | 178 | 0 | 0 | 0 | 19 |
Die Linke | 35 | 0 | 0 | 0 | 4 |
FDP | 87 | 0 | 0 | 0 | 5 |
Fraktionslos | 0 | 0 | 3 | 0 | 3 |
SPD | 187 | 0 | 0 | 0 | 18 |
Offizielle Dokumente zur Abstimmung
Weiterführendes Material
Vorschau
Deutscher Bundestag
- Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 1. Dezember 2022
Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 2
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82) Drs. 20/2729 und 20/4699
Dokumente
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Drucksache 20/2729
(lokale Kopie)
Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Digitale Verkündung von Gesetzen
Der Entwurf der Bundesregierung zielt auf die Modernisierung der Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen ab. Er soll die ausschließliche Papierfassung des Bundesgesetzblattes abschaffen und eine digitale Verkündung ermöglichen. Dies soll durch eine Gesetzesänderung im Grundgesetz (Artikel 82) erreicht werden.
Kernpunkte und Ziele:
- Änderung von Artikel 82 des Grundgesetzes.
- Einführung einer digitalen Verkündungsplattform.
- Erleichterung der Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen.
- Keine zusätzlichen Kosten für Bürger und Wirtschaft.
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Drucksache 20/4699
(lokale Kopie)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat
Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82). Kernpunkte und Ziele: Änderung von Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz, um die elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen zu ermöglichen; Klarheit schaffen, dass das Bundesgesetzblatt in elektronischer Form geführt werden kann.