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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 73
  • Abstimmung: 2
  • Datum:
  • ID: 020-073-02

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 3 66 0 9
Bündnis 90/Die Grünen 105 0 0 0 13
CDU/CSU 178 0 0 0 19
Die Linke 35 0 0 0 4
FDP 87 0 0 0 5
Fraktionslos 0 0 3 0 3
SPD 187 0 0 0 18

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 1. Dezember 2022

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 2

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82) Drs. 20/2729 und 20/4699

Dokumente

  • Drucksache 20/2729 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Digitale Verkündung von Gesetzen

    Der Entwurf der Bundesregierung zielt auf die Modernisierung der Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen ab. Er soll die ausschließliche Papierfassung des Bundesgesetzblattes abschaffen und eine digitale Verkündung ermöglichen. Dies soll durch eine Gesetzesänderung im Grundgesetz (Artikel 82) erreicht werden.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Änderung von Artikel 82 des Grundgesetzes.
    • Einführung einer digitalen Verkündungsplattform.
    • Erleichterung der Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen.
    • Keine zusätzlichen Kosten für Bürger und Wirtschaft.
  • Drucksache 20/4699 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat

    Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82). Kernpunkte und Ziele: Änderung von Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz, um die elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen zu ermöglichen; Klarheit schaffen, dass das Bundesgesetzblatt in elektronischer Form geführt werden kann.