Abstimmungsergebnis
Partei | Ja | Nein | Enthalten | Ungültig | Nicht Abgegeben |
---|---|---|---|---|---|
AfD | 0 | 63 | 0 | 0 | 15 |
Bündnis 90/Die Grünen | 107 | 0 | 0 | 0 | 11 |
CDU/CSU | 176 | 1 | 1 | 0 | 19 |
Die Linke | 0 | 31 | 0 | 0 | 8 |
FDP | 85 | 0 | 0 | 0 | 7 |
Fraktionslos | 0 | 3 | 1 | 0 | 2 |
SPD | 189 | 0 | 0 | 0 | 16 |
Offizielle Dokumente zur Abstimmung
Weiterführendes Material
Vorschau
Deutscher Bundestag
- Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 25. November 2022
Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Zwölften Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) Drs. 20/3873, 20/4226, 20/4360 und 20/4600
Dokumente
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Drucksache 20/3873
(lokale Kopie)
Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Bürgergeld-Gesetz
Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung zielt auf die Einführung eines Bürgergeldes ab, welches das bestehende Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ablösen soll. Er beinhaltet diverse Änderungen zur Stärkung der sozialen Sicherung, zur Vereinfachung der Verfahren und zur Verbesserung der Integration in Arbeit.
Kernpunkte und Ziele:
- Angemessene Erhöhung der Regelbedarfe
- Einführung des Bürgergeldes
- Karenzzeiten für Vermögen und Wohnen
- Vereinfachung der Vermögensprüfung
- Verbesserte Anreize für Weiterbildung und Arbeit
- Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
- Neuregelung der Leistungsminderungen
- Stärkung der Teilhabe und des Eingliederungsprozesses
- Ganzheitliche Betreuung (Coaching)
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Drucksache 20/4226
(lokale Kopie)
Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes verschiedene Punkte kritisiert und Änderungsvorschläge unterbreitet. Die Bundesregierung hat auf die einzelnen Punkte geantwortet.
Kernpunkte und Ziele:
- Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen
- Neuregelung der Berücksichtigung von Altersvorsorgevermögen
- Anpassung der Regelungen zum Umgang mit Kosten für Unterkunft und Heizung während der Karenzzeit
- Klarstellung zur Anrechnung von Umzügen vor oder während des Leistungsbezugs
- Klarstellung der Angemessenheitsprüfung für die neue Unterkunft während der Karenzzeit
- Regelung zu Sachleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte ohne Selbstversorgungsmöglichkeit
- Änderungen zur Budgetberatung und Unterstützung bei der Aufnahme einer Tätigkeit im SGB XII
- Einführung einer Bagatellgrenze für die Rückforderung von Sozialleistungen im SGB XII
- Erweiterung der Übernahme von Beiträgen zur Altersvorsorge auf die Absicherung für den Fall der Erwerbsminderung
- Anpassung der Regelungen zur Berücksichtigung von Einnahmen im SGB XII
- Anpassung der Regelungen zu den Kosten der Unterkunft für Menschen mit Behinderungen
- Anpassung der Regelungen zum Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung bei ausgelagerten Arbeitsplätzen in Werkstätten für behinderte Menschen
- Ergänzung der Freibetragsanteile im SGB XII
- Anpassung der Regelung zum Überbrückungsgeld nach dem Strafvollzugsgesetz
- Anpassung der Regelung zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen für die Krankenversicherung von Bürgergeldbeziehern
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Drucksache 20/4360
(lokale Kopie)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zur Einführung des Bürgergeldes und lehnt vier Anträge von Abgeordneten der AfD und der Linken ab. Kernpunkte und Ziele: Einführung des Bürgergeldes, Anpassung der Regelbedarfe, Ausbau des sozialen Arbeitsmarktes, Erhöhung der Regelsätze, Abschaffung von Sanktionen.
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Drucksache 20/4600
(lokale Kopie)
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
Der Vermittlungsausschuss hat eine geänderte Fassung des Bürgergeld-Gesetzes beschlossen. Die Änderungen betreffen u.a. die Höhe von Sanktionen, die Überprüfung von Kooperationsplänen und die Berücksichtigung von Wohnflächen bei der Bedürftigkeitsprüfung.
Kernpunkte und Ziele:
- Anpassung der Sanktionshöhe
- Verschärfung der Kooperationspflichten
- Anpassung der Wohnflächenregelung