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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 67
  • Abstimmung: 2
  • Datum:
  • ID: 020-067-02

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 66 0 0 0 13
Bündnis 90/Die Grünen 0 108 0 0 10
CDU/CSU 173 0 0 0 24
Die Linke 0 29 0 0 10
FDP 0 86 0 0 5
Fraktionslos 3 1 0 0 1
SPD 0 189 0 0 17

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 11. November 2022

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 2

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)

  • Drucksachen 20/3488 und 20/4357 -

Dokumente

  • Drucksache 20/3488 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion: 19. Änderung des Atomgesetzes

    Dieser Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion zielt darauf ab, die drei letzten deutschen Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis mindestens Ende 2024 weiterzubetreiben. Dies soll die Energieversorgungssicherheit erhöhen, die Strompreise senken und die Abhängigkeit von russischem Gas verringern.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Verlängerung der Betriebsgenehmigung der drei Kernkraftwerke bis mindestens 31. Dezember 2024
    • Aufhebung der Kopplung der Betriebsgenehmigung an Reststrommengen
    • Sicherstellung der Energieversorgung und Preisstabilität
    • Verringerung der Abhängigkeit von russischem Gas
    • Beitrag zur europäischen Solidarität
  • Drucksache 20/4357 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung des Umweltausschusses: Änderung des Atomgesetzes

    Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Regierungsentwurfs zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG), der den befristeten Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken ermöglicht, und die Ablehnung eines vergleichbaren Antrags der CDU/CSU-Fraktion.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Befristeter Weiterbetrieb von Kernkraftwerken
    • Annahme des Regierungsentwurfs
    • Ablehnung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion