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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 67
  • Abstimmung: 1
  • Datum:
  • ID: 020-067-01

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 1 65 0 13
Bündnis 90/Die Grünen 101 9 1 0 7
CDU/CSU 0 175 0 0 22
Die Linke 0 31 0 0 8
FDP 85 0 0 0 6
Fraktionslos 0 0 4 0 1
SPD 189 0 0 0 17

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 11. November 2022

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) Drs. 20/4217 und 20/4357

Dokumente

  • Drucksache 20/4217 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Gesetzentwurf der Bundesregierung: Änderung des Atomgesetzes

    Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht den befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis zum 15. April 2023 vor. Dies soll die Energieversorgungssicherheit in Deutschland angesichts der angespannten Lage auf den Energiemärkten verbessern.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Befristeter Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken bis April 2023
    • Verbesserung der Energieversorgungssicherheit
    • Unterstützung der europäischen Stromnetze
    • Vermeidung von Engpässen im Stromnetz
    • Beitrag zur Leistungsbilanz und Netzsicherheit
  • Drucksache 20/4357 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung des Umweltausschusses: Änderung des Atomgesetzes

    Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Regierungsentwurfs zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG), der den befristeten Weiterbetrieb von drei Kernkraftwerken ermöglicht, und die Ablehnung eines vergleichbaren Antrags der CDU/CSU-Fraktion.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Befristeter Weiterbetrieb von Kernkraftwerken
    • Annahme des Regierungsentwurfs
    • Ablehnung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion