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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 66
  • Abstimmung: 1
  • Datum:
  • ID: 020-066-01

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 71 0 0 0 8
Bündnis 90/Die Grünen 107 0 0 0 11
CDU/CSU 188 0 0 0 9
Die Linke 33 0 0 0 6
FDP 84 0 0 0 7
Fraktionslos 2 0 2 0 1
SPD 196 0 0 0 10

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 10. November 2022

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) hier: Artikel 5 Nr. 1f, Nr. 5, Nr. 15, Nr. 17, Nr. 18 (§§ 28a, 134 SGB XII, Fortschreibung der Regelbedarfsstufen) Drs. 20/3873, 20/4226 und 20/4360

Dokumente

  • Drucksache 20/3873 (lokale Kopie)
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    Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Bürgergeld-Gesetz

    Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung zielt auf die Einführung eines Bürgergeldes ab, welches das bestehende Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ablösen soll. Er beinhaltet diverse Änderungen zur Stärkung der sozialen Sicherung, zur Vereinfachung der Verfahren und zur Verbesserung der Integration in Arbeit.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Angemessene Erhöhung der Regelbedarfe
    • Einführung des Bürgergeldes
    • Karenzzeiten für Vermögen und Wohnen
    • Vereinfachung der Vermögensprüfung
    • Verbesserte Anreize für Weiterbildung und Arbeit
    • Abschaffung des Vermittlungsvorrangs
    • Neuregelung der Leistungsminderungen
    • Stärkung der Teilhabe und des Eingliederungsprozesses
    • Ganzheitliche Betreuung (Coaching)
  • Drucksache 20/4226 (lokale Kopie)
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    Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)

    Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes verschiedene Punkte kritisiert und Änderungsvorschläge unterbreitet. Die Bundesregierung hat auf die einzelnen Punkte geantwortet.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen
    • Neuregelung der Berücksichtigung von Altersvorsorgevermögen
    • Anpassung der Regelungen zum Umgang mit Kosten für Unterkunft und Heizung während der Karenzzeit
    • Klarstellung zur Anrechnung von Umzügen vor oder während des Leistungsbezugs
    • Klarstellung der Angemessenheitsprüfung für die neue Unterkunft während der Karenzzeit
    • Regelung zu Sachleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte ohne Selbstversorgungsmöglichkeit
    • Änderungen zur Budgetberatung und Unterstützung bei der Aufnahme einer Tätigkeit im SGB XII
    • Einführung einer Bagatellgrenze für die Rückforderung von Sozialleistungen im SGB XII
    • Erweiterung der Übernahme von Beiträgen zur Altersvorsorge auf die Absicherung für den Fall der Erwerbsminderung
    • Anpassung der Regelungen zur Berücksichtigung von Einnahmen im SGB XII
    • Anpassung der Regelungen zu den Kosten der Unterkunft für Menschen mit Behinderungen
    • Anpassung der Regelungen zum Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung bei ausgelagerten Arbeitsplätzen in Werkstätten für behinderte Menschen
    • Ergänzung der Freibetragsanteile im SGB XII
    • Anpassung der Regelung zum Überbrückungsgeld nach dem Strafvollzugsgesetz
    • Anpassung der Regelung zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen für die Krankenversicherung von Bürgergeldbeziehern
  • Drucksache 20/4360 (lokale Kopie)
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    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales

    Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zur Einführung des Bürgergeldes und lehnt vier Anträge von Abgeordneten der AfD und der Linken ab. Kernpunkte und Ziele: Einführung des Bürgergeldes, Anpassung der Regelbedarfe, Ausbau des sozialen Arbeitsmarktes, Erhöhung der Regelsätze, Abschaffung von Sanktionen.