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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 63
  • Abstimmung: 3
  • Datum:
  • ID: 020-063-03

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 63 0 0 16
Bündnis 90/Die Grünen 98 0 0 0 20
CDU/CSU 155 0 0 0 42
Die Linke 0 26 1 0 12
FDP 79 0 0 0 12
Fraktionslos 0 3 1 0 1
SPD 182 0 0 0 23

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 20. Oktober 2022

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 3

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

  • Drucksachen 20/3708 und 20/4085 -

Dokumente

  • Drucksache 20/3708 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Gesetzesentwurf der Bundesregierung: Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

    Dieser Gesetzesentwurf passt das Bundeszentralregistergesetz an das Handels- und Kooperationsabkommen mit Großbritannien und die Verordnung (EU) 2019/816 an. Er verbessert den Datenschutz und integriert Digitalisierungsvorhaben.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Anpassung an das Handels- und Kooperationsabkommen mit Großbritannien
    • Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/816 (ECRIS-TCN) inkl. Flagging
    • Verbesserung des Datenschutzes
    • Anpassung an Digitalisierungsvorhaben des Bundes
  • Drucksache 20/4085 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

    Der Rechtsausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes. Kernpunkte und Ziele: Anpassung an das Handels- und Kooperationsabkommen mit Großbritannien, Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/816, Digitalisierungsvorhaben, Datenschutzverbesserungen, Ergänzung des StGB um einen neuen Straftatbestand zum öffentlichen Billigen, Leugnen und Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.