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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 63
  • Abstimmung: 1
  • Datum:
  • ID: 020-063-01

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 0 68 0 11
Bündnis 90/Die Grünen 0 104 0 0 14
CDU/CSU 1 169 0 0 27
Die Linke 35 0 0 0 4
FDP 0 77 0 0 14
Fraktionslos 1 1 2 0 1
SPD 0 183 0 0 22

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 20. Oktober 2022

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur finaziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)

  • Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4, 20/4086 und 20/4093 -

Dokumente

  • Drucksache 20/3448 (lokale Kopie)
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    Gesetzesentwurf der Bundesregierung: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

    Der Gesetzesentwurf zielt auf die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab, indem er die steigenden Ausgaben begrenzt und Einnahmen sichert. Er sieht verschiedene Maßnahmen zur Verteilung der finanziellen Lasten auf Steuerzahler, Krankenkassen und Beitragszahler vor.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds
    • Heranziehung von Krankenkassen-Reserven
    • Begrenzung der Arzneimittelausgaben
    • Maßnahmen zur Ausgabenstabilisierung im Krankenhaus- und Heilmittelbereich
    • Begrenzung des Anstiegs der Zusatzbeitragssätze
  • Drucksache 20/3713 (lokale Kopie)
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    Unterrichtung der Bundesregierung: Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates

    Die Bundesregierung antwortet auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz). Sie lehnt viele der Vorschläge des Bundesrates ab, prüft aber einige weitere.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Beibehaltung der Begrenzung der Erhöhung sächlicher Verwaltungskosten der Krankenkassen im Jahr 2023
    • Beibehaltung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs bei 20 Millionen Euro
    • Beibehaltung der Regelung zum Kombinationsabschlag
    • Ablehnung der Änderung der Voraussetzungen für die Anrufung der Schiedsstellen im Bereich der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege (HKP) und der hausarztzentrierten Versorgung (HzV)
    • Prüfung der Leistungen zur Parodontitis-Therapie bei den vorgesehenen Budgetierungsregelungen
    • Prüfung der Neupatientenregelung
    • Prüfung der Regelungen zu medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
    • Beibehaltung der verpflichtenden Berücksichtigung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen (EBM)
    • Beibehaltung der klarstellenden Änderung zum Ersteinschätzungsverfahren
    • Beibehaltung der Importförderklausel
    • Beibehaltung der Erhöhung des Apothekenabschlags
    • Ablehnung der geforderten Änderungen bei der Vergabe von Rabattverträgen
    • Ablehnung der Vorschläge zu Erstattungsbeträgen für Arzneimittel mit geringem Zusatznutzen
    • Beibehaltung der Regelungen zur Abführung von Finanzreserven der Krankenkassen und im Gesundheitsfonds
    • Ablehnung der Regelung zum Meldeverfahren für die Träger von Asylbewerberleistungen
    • Ablehnung einer weitergehenden Beteiligung des Bundes an der finanziellen Stabilisierung der GKV
    • Ablehnung der Änderung der Regelung zum Einziehen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) von Leistungsempfängern nach Ende der Bedürftigkeit
    • Beibehaltung der Regelungen zur Änderung der Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten
    • Prüfung des Vorschlags zur Ergänzung des § 2 Nummer 1a KHG und § 12a KHG
  • Drucksache 20/4001 (lokale Kopie)
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    Unterrichtung des Bundestages

    Diese Unterrichtung informiert über an die Ausschüsse überwiesene Vorlagen (28. September bis 6. Oktober 2022). Sie umfasst verschiedene Gesetzesentwürfe und Verordnungen der Bundesregierung, zu denen Stellungnahmen des Bundesrates vorliegen.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Überweisung von Unterrichtungen gemäß § 80 Absatz 3 GO
    • Überweisung von Rechtsverordnungen gemäß § 92 GO
    • Haushaltsgesetz 2023 und Finanzplan
    • Schutz hinweisgebender Personen
    • Umsetzung von EU-Richtlinien (Beruf und Privatleben, Krankenversicherung, Rechtsdienstleistungen)
    • Klimaschutzbericht 2022
    • Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
    • Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
    • Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik
    • Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung
    • Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
  • Drucksache 20/4086 (lokale Kopie)
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    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit

    Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Ablehnung verschiedener Anträge von CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. Kernpunkte und Ziele: Finanzielle Stabilisierung der GKV, Soforthilfe für Krankenhäuser, Abschaffung der Budgetierung für Ärzte, Verbesserung der Arzneimittelsicherheit, Begrenzung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln, Reform des DRG-Systems, Regulierung von Medizinalcannabis.

  • Drucksache 20/4093 (lokale Kopie)
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    Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

    Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. fordert Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung des Gesundheitswesens angesichts steigender Energie- und Sachkosten. Er beinhaltet Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Deckelung von Eigenanteilen in der Pflege und Anhebung des Pflegegeldes.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Ausgleich von Defiziten bei Krankenhäusern aufgrund gestiegener Kosten
    • Energieeffizienzprogramm für Krankenhäuser
    • Defizitausgleich für Reha-Kliniken
    • Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege
    • Anhebung des Pflegegeldes
    • Anhebung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI