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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 54
  • Abstimmung: 4
  • Datum:
  • ID: 020-054-04

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 68 0 0 0 11
Bündnis 90/Die Grünen 0 98 0 0 20
CDU/CSU 0 165 0 0 32
Die Linke 0 25 0 0 14
FDP 0 78 0 0 13
Fraktionslos 2 0 0 0 3
SPD 0 178 0 0 27

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 22. September 2022

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 4

Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes Drs. 20/2592 und 20/3586

Dokumente

  • Drucksache 20/2592 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: Änderung des Atomgesetzes

    Dieser Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zielt auf die Verhinderung einer Energiekrise durch die Verlängerung der Laufzeiten der drei noch aktiven deutschen Kernkraftwerke ab. Er argumentiert, dass die bestehenden Maßnahmen der Bundesregierung unzureichend sind und eine zusätzliche Gefahr darstellen.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Verlängerung der Laufzeiten der drei Kernkraftwerke über den 31.12.2022 hinaus.
    • Aufhebung der Strommengenbegrenzung für die Kernkraftwerke.
    • Entschädigung der Betreiber für den Gewinnverlust aufgrund der erzwungenen vorzeitigen Abschaltung.
    • Sicherstellung eines wirtschaftlich sinnvollen Betriebs der Kernkraftwerke über eine Laufzeitzusage von 20 Jahren.
    • Vermeidung einer Energiekrise und Sicherung der Energieversorgung.
  • Drucksache 20/3586 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

    Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion zur Änderung des Atomgesetzes. Kernpunkte und Ziele: Laufzeitverlängerung der drei verbliebenen Kernkraftwerke, Aufhebung der Strommengenbegrenzung. Der Ausschuss begründet die Ablehnung mit Sicherheitsbedenken und dem Vorrang des Ausbaus erneuerbarer Energien.