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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 54
  • Abstimmung: 1
  • Datum:
  • ID: 020-054-01

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 72 0 0 0 7
Bündnis 90/Die Grünen 100 1 1 0 16
CDU/CSU 179 0 0 0 18
Die Linke 0 35 0 0 4
FDP 83 0 0 0 8
Fraktionslos 2 1 0 0 2
SPD 185 1 0 0 19

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 22. September 2022

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1

Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Außerordentliche Krisengewinne von Energiekonzernen abschöpfen Drs. 20/1849 und 20/2450

Dokumente

  • Drucksache 20/1849 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Antrag der Linksfraktion: Außerordentliche Krisengewinne von Energiekonzernen abschöpfen

    Die Linksfraktion beantragt die Einführung einer Übergewinnsteuer für Energiekonzerne, um außerordentliche Profite abzuschöpfen, die durch die aktuelle Energiekrise entstanden sind. Die Steuer soll nach dem Vorbild Italiens gestaltet werden und 25% der Gewinne über einer bestimmten Schwelle betragen.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Einführung einer Übergewinnsteuer für Energiekonzerne
    • Abschöpfung außerordentlicher Profite durch die Energiekrise
    • Vorbild: Italienische Übergewinnsteuer
    • Steuerhöhe: 25%
    • Gewinngrenze: 10 Millionen Euro über Vorjahresgewinn
  • Drucksache 20/2450 (lokale Kopie)
    Icon von einem Roboterkopf

    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Antrag der Fraktion DIE LINKE

    Der Finanzausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE., außerordentliche Krisengewinne von Energiekonzernen durch eine Übergewinnsteuer abzuschöpfen. Der Antrag sah die Einführung einer 25-prozentigen Steuer auf Gewinne vor, die die des Vorjahres um mehr als 10 Millionen Euro übersteigen.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Einführung einer Übergewinnsteuer für Energiekonzerne
    • Abschöpfung von Gewinnen, die 10 Millionen Euro über dem Vorjahreswert liegen
    • 25% Steuer auf die Überschusseinnahmen