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  • Legislaturperiode: 20
  • Bundestagssitzung: 22
  • Abstimmung: 1
  • Datum:
  • ID: 020-022-01

Abstimmungsergebnis

Partei Ja Nein Enthalten Ungültig Nicht Abgegeben
AfD 0 73 0 0 7
Bündnis 90/Die Grünen 101 0 1 0 16
CDU/CSU 0 169 0 0 27
Die Linke 0 33 1 0 5
FDP 80 0 0 0 12
Fraktionslos 0 2 0 0 2
SPD 183 0 0 0 22

Vorschau

Deutscher Bundestag

  1. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, 18. März 2022

Endgültiges Ergebnis der Namentlichen Abstimmung Nr. 1

Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften Dr. 20/958, 20/1070, 20/1094

Dokumente

  • Drucksache 20/958 (lokale Kopie)
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    Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

    Dieser Gesetzesentwurf ändert das Infektionsschutzgesetz und weitere Vorschriften, um die Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 anzupassen. Nach dem 19. März 2022 sollen die Länder befugt sein, niedrigschwellige Maßnahmen zu ergreifen und bei Bedarf erweiterte Schutzmaßnahmen in „Hot Spots“ anzuordnen. Die Impf-, Genesenen- und Testnachweise sollen im Infektionsschutzgesetz definiert werden.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Anpassung der Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen gegen COVID-19
    • Niedrigschwellige Maßnahmen durch die Länder
    • Erweiterungte Maßnahmen bei lokalen Infektionsausbrüchen („Hot Spots“)
    • Definition von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen im Infektionsschutzgesetz
    • Anpassung der Coronavirus-Einreiseverordnung
    • Anpassung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI)
  • Drucksache 20/1070 (lokale Kopie)
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    Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit: Änderung des Infektionsschutzgesetzes

    Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Kernpunkte und Ziele: Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Anpassung der Coronavirus-Einreiseverordnung, Definition von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen im Infektionsschutzgesetz, Erweiterung des zeitlichen Anwendungsbereichs von § 36 Absatz 3 IfSG.

  • Drucksache 20/1094 (lokale Kopie)
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    Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu einem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP

    Dieser Bericht des Ausschusses für Gesundheit befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften. Er empfiehlt die Annahme des Entwurfs in geänderter Fassung.

    Kernpunkte und Ziele:

    • Änderung des Infektionsschutzgesetzes
    • Fortsetzung von Schutzmaßnahmen bis September 2022
    • Regelungen für „Hot Spots“
    • Anpassung von Test- und Impfnachweisen
    • Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 36 Absatz 3 IfSG